Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 8 R 158/12 B

Tenor

Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 30.12.2011 geändert. Der Streitwert für das Klageverfahren vor dem Sozialgericht Köln wird auf 27.250 Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.


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