Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 18 R 126/12 B

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 07.12.2011 wird als unzulässig verworfen. Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 07.12.2011 wird zurückgewiesen. Dieser Beschluss ergeht gebührenfrei. Kosten sind nicht zu erstatten.


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