Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 19 AS 1723/11 NZB

Tenor

Auf die Beschwerde der Kläger wird die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 15.08.2011 - S 10 AS 198/10 - zugelassen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgen der Kostenentscheidung in der Hauptsache.


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