Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 19 AS 1289/12 B ER

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 05.07.2012 geändert. Der Antrag wird abgewiesen. Kosten des Antragsstellers sind nicht zu erstatten.


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