Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 19 AS 1676/12 B

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 07.08.2012 geändert. Der Klägerin wird Rechtsanwalt H beigeordnet. Im Übrigen wird die Beschwerde als unzulässig verworfen.


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