Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 10 V 33/09

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 24.06.2009 wird zurückgewiesen. Kosten haben die Beteiligten auch im Berufungsverfahren einander nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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