Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 20 SO 301/12 B ER und L 20 SO 302/12 B

Tenor

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 13.07.2012 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.


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