Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 2 AS 1589/12 NZB

Tenor

Die Beschwerde der Klägerinnen gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Köln vom 13.07.2012 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.


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