Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 6 AS 1004/12 B

Tenor

Auf die Beschwerde der Kläger zu 1) und 2) wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 11.05.2012 geändert. Den Klägern zu 1) und 2) wird für das Klageverfahren für die Zeit ab 07.07.2011 Prozesskostenhilfe (PKH) bewilligt und Rechtsanwalt Dr. D, E, beigeordnet. Die Beschwerde des Klägers zu 3) wird zurückgewiesen. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.


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