Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 6 AS 1170/12 B

Tenor

Auf die Beschwerde der Kläger wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 5.6.2012 geändert. Den Klägern wird für das Klageverfahren Prozesskostenhilfe (PKH) bewilligt und Rechtsanwältin Q, L, beigeordnet. Kosten für das Beschwerdeverfahren sind nicht zu erstatten.


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