Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 16 KR 32/12

Tenor

Auf die Berufung der Beigeladenen zu 2) wird das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 30.06.2011 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.


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