Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 6 AS 665/12 B

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 23.02.2012 geändert. Dem Kläger wird für die Zeit ab 22.09.2011 ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt N , S Iserlohn, bewilligt. Kosten sind nicht zu erstatten.


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