Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 8 R 946/10

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 30.12.2005 geändert und die Klage insgesamt abgewiesen. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind im gesamten Verfahren nicht zu erstatten Die Revision wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.