Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 12 AS 189/13

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 26.03.2012 geändert. Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Klägers werden nicht erstattet. Die Revision wird nicht zugelassen.


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