Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 19 AS 1814/13 B

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 12.08.2013 geändert. Dem Kläger wird für das erstinstanzliche Verfahren Prozesskostenhilfe ab dem 21.06.2012 ohne Kostenbeteiligung bewilligt und Rechtsanwalt L, N, beigeordnet.


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