Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 3 R 707/13 NZB

Tenor

Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 04.06.2012 - S 29 R 208/13 - wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert auf 373,96 EUR festgesetzt.


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