Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 2 AS 1612/13 B ER

Tenor

Auf die Beschwerde der Beigeladenen wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 07.08.2013 aufgehoben. Der Antrag auf vorläufige Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wird abgelehnt. Kosten haben die Beteiligten einander in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.