Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 20 AY 106/13 B ER

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 29.07.2013 geändert. Die Beigeladene wird im Wege einer einstweiligen Anordnung vorläufig verpflichtet, der Antragstellerin für die Zeit ab dem 04.07.2013 bis zum 31.12.2013 einen Betrag i.H.v. 103,14 EUR monatlich und für die Zeit vom 01.01. bis zum 31.01.2014 einen Betrag i.H.v. 105,57 EUR zu zahlen. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Die Beigeladene trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin in beiden Rechtszügen dem Grunde nach zu 3/4.


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