Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 2 AS 1179/13 B

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 23.05.2013 aufgehoben. Der Klägerin wird für das Verfahren vor dem Sozialgericht Prozesskostenhilfe ab 21.03.2013 unter Beiordnung von Rechtsanwältin L, X, bewilligt.


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