Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 15 U 644/12

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 27.09.2012 geändert und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelasen.


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