Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 7 AS 711/13 B

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 10.04.2013 geändert. Der Klägerin wird für das Klageverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt I aus N beigeordnet.


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