Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 11 KA 85/13 B

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen den Streitwertfestsetzungsbeschluss des Sozialgerichts Detmold im Urteil vom 10.07.2013 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten.


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