Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 2 AS 275/14 B, L 2 AS 446/14 NZB

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 13.12.2013 wird zurückgewiesen. Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf über die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe vom 31.01.2014 wird als unzulässig verworfen. Kosten der Beschwerdeverfahren sind nicht zu erstatten.


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