Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 16 AL 211/12

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 14.05.2012 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat dem Kläger auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.


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