Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 10 SB 40/14

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 11.11.2013 wird zurückgewiesen. Dem Kläger werden Kosten in Höhe von 500,- Euro auferlegt. Im Übrigen sind Kosten auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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