Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 12 AS 990/14 B ER

Tenor

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 16.05.2014 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Leistungen vorläufig zu gewähren sind. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.


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