Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 9 SO 427/14 B

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 15.09.2014 abgeändert. Dem Kläger wird für das Verfahren vor dem Sozialgericht Münster ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt A aus C beigeordnet. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.


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