Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 19 AS 240/15 NZB

Tenor

Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Berufung im Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 17.12.2014 - S 22 AS 1257/14 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten der Kläger sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.


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