Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 6 AS 1986/14 NZB

Tenor

Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 12.9.2014 wird zurückgewiesen.

Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.


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