Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 7 AS 312/15 B

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 12.02.2015 geändert. Dem Antragsteller wird für das erstinstanzliche Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt M, F, beigeordnet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.