Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 10 SB 122/15 B

Tenor

Die Beschwerde gegen die mit Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 26.01.2015 auferlegten Ermittlungskosten wird zurückgewiesen. Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.


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