Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 11 KR 66/15 B ER

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 14.01.2015 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 14.01.2015 aufgehoben. Der Rechtsstreit wird an das Sozialgericht Dortmund zu erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.


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