Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 6 AS 1367/15 B

Tenor

Die Beschwerde des Bevollmächtigten der Antragsteller gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 03.07.2015 wird zurückgewiesen. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.


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