Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 15 U 547/14 ZVW

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 10.04.2012 geändert. Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind für sämtliche Rechtszüge einschließlich des Revisionsverfahrens nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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