Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 7 AS 803/16 B ER

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 19.04.2016 geändert. Der Antragsgegner wird verpflichtet, den Antragstellern Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der Kosten der Unterkunft nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom 01.04.2016 bis 31.07.2016 zu zahlen. Der Antragsgegner hat die Kosten der Antragsteller in beiden Rechtszügen zu erstatten.


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