Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 6 AS 842/16 B ER und L 6 AS 843/16 B

Tenor

Auf die Beschwerden des Antragstellers wird festgestellt, dass das Verfahren SG Köln - S 8 AS 987/16 ER - nicht durch Beschluss vom 05.04.2016 erledigt wurde und über die Anträge auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes und Prozesskostenhilfe noch keine instanzbeendende Entscheidung vorliegt. Die Entscheidung über die zu erstattenden Kosten auch für das Beschwerdeverfahren bleibt dem Sozialgericht vorbehalten.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.