Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 7 AS 707/16 B

Tenor

Auf die Beschwerde der Kläger wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 04.04.2016 geändert. Den Klägern wird für das Klageverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin B, L, beigeordnet.


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