Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 7 AS 950/16 B ER

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 11.04.2016 wird als unzulässig verworfen. Kosten sind nicht zu erstatten.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.