Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 18 KN 95/15

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 19. August 2015 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat dem Kläger auch die außergerichtlichen Kosten des zweiten Rechtszugs zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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