Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 7 AS 1224/16 B

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 30.05.2016 geändert. Der Klägerin wird für das Verfahren vor dem Sozialgericht Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin X, N, bewilligt.


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