Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 7 AS 2192/15 B

Tenor

Die Beschwerde des Bevollmächtigten der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 28.11.2014 wird zurückgewiesen. Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten.


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