Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 18 R 517/16 B

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird die Entscheidung des Sozialgerichts Münster vom 25.1.2016 aufgehoben, soweit der Klägerin "Verschuldenskosten von 300,00 Euro" auferlegt werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Staatskasse.


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