Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 7 AS 1942/13

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 11.09.2013 geändert. Der Beklagte wird unter Änderung des Bescheides vom 27.10.2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17.12.2010 verurteilt, den Darlehensbescheid vom 12.12.2008 über das Teilanerkenntnis hinaus zu ändern und auch die für die Zeit vom 01.10.2007 bis zum 30.11.2008 bewilligten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in einen Zuschuss umzuwandeln. Der Beklagte hat die Kosten der Kläger zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.


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