Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 6 AS 328/16

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 16.12.2015 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird auch im Berufungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.


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