Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 17 U 182/13

Tenor

Das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 18.02.2013 wird abgeändert. Der Bescheid vom 18.12.2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 09.02.2010 wird aufgehoben. Es wird festgestellt, dass es sich bei dem Unfall vom 05.12.2009 um einen Arbeitsunfall gehandelt hat. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Instanzen. Die Revision wird zugelassen.


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