Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 15 KR 539/18 B

Tenor

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 17.01.2018 wird zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.


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