Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 15 U 264/18 B

Tenor

Die Beschwerde der Staatskasse gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 23.02.2018 wird zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.


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