Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 7 AS 1523/18

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 07.08.2018 geändert. Es wird festgestellt, dass das ursprünglich bei dem Sozialgericht Dortmund unter dem Aktenzeichen S 14 AS 3068/12 geführte Verfahren nicht durch Klagerücknahme beendet wurde und daher fortzuführen ist. Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung des Sozialgerichts vorbehalten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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