Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 21 AS 574/20 B

Tenor

Auf die Beschwerde der Kläger wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 16.03.2020 geändert. Den Klägern zu 1) bis 3) wird für das Klageverfahren vor dem Sozialgericht Duisburg ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt S aus B beigeordnet. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.


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