Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 8 BA 30/20 B

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 10.2.2020 wird zurückgewiesen.

Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen